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Sonntag, 5. Februar 2012
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KJR Geschäftsstelle

Pütrichstraße 5
82362 Weilheim
Tel. 0881 - 3183
Fax 0881 - 637 413
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Mo 13.30 - 16.00 Uhr
Di 08.30 - 12.00 Uhr
Mi geschlossen
Do 13.30 - 17.00 Uhr
Fr 08.30 - 12.00 Uhr


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Das Bayerische Staatsministerium für Finanzen hat ein Merkblatt zu Zahlungen für ehrenamtliche Tätigkeiten heraus gebracht.

Dieses Merkblatt soll sowohl den ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen, als auch den steuerbegünstigten Körperschaften einen Überblick über die neugeschaffene Ehrenamtspauschale geben.

Mit der Ehrenamtspauschale werden Einnahmen aus nebenberuflichen gemeinnützigen Tätigkeiten für steuerbegünstigte Körperschaften beim Empfänger bis zu einem Betrag von 500 Euro im Jahr steuerfrei gestellt.

Merkblatt Ehrenamtspauschale