Home arrow JULEICA
Mittwoch, 10. März 2010
Hauptmenü
Homepage zu Favoriten
Als Startseite

KJR Geschäftsstelle

Pütrichstraße 5
82362 Weilheim
Tel. 0881 - 3183
Fax 0881 - 637 413
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, du musst Javascript aktivieren, damit du sie sehen kannst

Öffnungszeiten

Mo 13.30 - 16.00 Uhr
Di 08.30 - 12.00 Uhr
Mi geschlossen
Do 13.30 - 17.00 Uhr
Fr 08.30 - 12.00 Uhr


Unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Spende




Kreisjugendring is powerd by




Der Strom für unsere
Geschäftsstelle und für
unsere Einrichtungen ist
CO2- und atomstrom-frei.


Jugendherbergsausweise




Unser Versicherungspartner



PDF Drucken E-Mail

BildtextDie neue JULEICA

 

Übersicht:

Was ist eine Jugendleiter/in-Card (JULEICA)?
Welche Voraussetzungen muss man für die JULEICA erfüllen?
Wie lange ist die JULEICA gültig?
Wie bekomme ich die JULEICA?
Welche Vergünstigungen bekommt man mit der JULEICA?
Ich möchte eine Vergünstigung für JULEICA-Besitzer anbieten!

 

Was ist eine Jugendleiter/in-Card (JULEICA)?

Die JULEICA ist ein bundesweit anerkannter Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Dieser Ausweis legitimiert gegenüber den Erziehungsberechtigten und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe angeboten wird.

 

Welche Voraussetzungen muss man für die JULEICA erfüllen?

  • ehrenamtlich* in der Jugendarbeit aktiv
    (i.S.d. § 73 SGB VIII / Kinder- und Jugendhilfegesetz)

  • mindestens 16 Jahre alt

  • nach festgelegten Standards qualifiziert
    (z.B. erfolgreiche Teilnahme an einem Jugendleitergrundkurs und einer Erste Hilfe Ausbildung)

* = Alle in der Jugendarbeit als Leiter oder Helfer tätige Personen, sofern diese Tätigkeit kontinuierlich über einen längeren Zeitraum und nicht im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses, sondern im Wesentlichen unentgeltlich ausgeübt wird.
Andere – haupt- oder nebenberuflich tätige – Mitarbeiter in der Jugendarbeit können eine JULEICA erhalten, wenn sie in ähnlicher Weise tätig werden, z.B. wiederholt leitende Funktionen bei Ferien- und Erholungsmaßnahmen oder Maßnahmen des internationalen Jugendaustausches übernehmen.

 

Wie lange ist die JULEICA gültig?

Die JULEICA wird für eine Gültigkeitsdauer, vorn höchstens drei Jahren ausgestellt. Bei Fortsetzung der Tätigkeit ist eine neue Card zu beantragen. Wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung entfallen, ist de Card zurückzugeben.

 

 

Wie bekomme ich die JULEICA?

Du beantragst Deine JULEICA online unter www.juleica.de
 

 

Welche Vergünstigungen bekommt man mit der JULEICA?

Vergünstigungen in den Bundesländern


Vergünstigungen im Landkreis Weilheim-Schongau



Wir danken den o.g. Organisationen für ihre Unterstützung der engagierten ehrenamtlichen Arbeit der Jugendleiterinnen und Jugendleiter.

Wenn Sie auch eine Vergünstigung für Inhaber der JULEICA gewähren wollen, setzen Sie sich bitte mit unsererm Geschäftsführer Herrn Ginger in Verbindung. Wir beraten Sie gerne auch unverbindlich.