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Übersicht:
Was ist eine Jugendleiter/in-Card (JULEICA)?
Welche Voraussetzungen muss man für die JULEICA erfüllen?
Wie lange ist die JULEICA gültig?
Wie bekomme ich die JULEICA?
Welche Vergünstigungen bekommt man mit der JULEICA?
Ich möchte eine Vergünstigung für JULEICA-Besitzer anbieten!
Was ist eine Jugendleiter/in-Card (JULEICA)?
Die JULEICA ist ein bundesweit anerkannter Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Dieser Ausweis legitimiert gegenüber den Erziehungsberechtigten und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe angeboten wird.
Welche Voraussetzungen muss man für die JULEICA erfüllen?
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ehrenamtlich* in der Jugendarbeit aktiv
(i.S.d. § 73 SGB VIII / Kinder- und Jugendhilfegesetz)
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mindestens 16 Jahre alt
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nach festgelegten Standards qualifiziert
(z.B. erfolgreiche Teilnahme an einem Jugendleitergrundkurs und einer Erste Hilfe Ausbildung)
Achtung: Spätestens ab 01.01.2011 gelten die folgenden Änderungen bei den Voraussetzungen für die Ausstellung/Verlängerung einer JULEICA:
• Die Ausbildung umfasst jetzt mindestens 30 Zeitstunden (entspricht 40 Schulungseinheiten) und einen
„großen“ Erste Hilfe Kurs (12 Zeitstunden entsprechend 16 Schulungseinheiten)
• Für die Verlängerung der Karte ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen mit insgesamt mindestens 8 Zeitstunden (entspricht 10 Schulungseinheiten) erforderlich!
* = Alle in der Jugendarbeit als Leiter oder Helfer tätige Personen, sofern diese Tätigkeit kontinuierlich über einen längeren Zeitraum und nicht im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses, sondern im Wesentlichen unentgeltlich ausgeübt wird.
Andere – haupt- oder nebenberuflich tätige – Mitarbeiter in der Jugendarbeit können eine JULEICA erhalten, wenn sie in ähnlicher Weise tätig werden, z.B. wiederholt leitende Funktionen bei Ferien- und Erholungsmaßnahmen oder Maßnahmen des internationalen Jugendaustausches übernehmen.
Amtsblatt JULEICA-Bestimmungen
Wie lange ist die JULEICA gültig?
Die JULEICA wird für eine Gültigkeitsdauer, vorn höchstens drei Jahren ausgestellt. Bei Fortsetzung der Tätigkeit ist eine neue Card zu beantragen. Wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung entfallen, ist de Card zurückzugeben.
Wie bekomme ich die JULEICA?
Du beantragst Deine JULEICA online unter www.juleica.de
Welche Vergünstigungen bekommt man mit der JULEICA?
Vergünstigungen in den Bundesländern
Vergünstigungen im Landkreis Weilheim-Schongau
Wir danken den o.g. Organisationen für ihre Unterstützung der engagierten ehrenamtlichen Arbeit der Jugendleiterinnen und Jugendleiter.
Wenn Sie auch eine Vergünstigung für Inhaber der JULEICA gewähren wollen, setzen Sie sich bitte mit unsererm Geschäftsführer Herrn Ginger in Verbindung. Wir beraten Sie gerne auch unverbindlich.
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