
Auf dieser Seite findet Ihr Informationen für Jugendleiterinnen und Jugendleiter
Wir freuen uns über Eure Hinweise auf weitere interessante Seite.
Bitte schickt uns einfach eine kurze Mail an info (at) kjr-wm-sog.de.
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Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen ist heute stark durch die Medien geprägt. Hierdurch ergeben sich wunderbare Chancen für vielseitige und kreative Projekte. Für viele Jugendleiter/innen stellen die zum Teil komplexen technischen Anforderungen und ständigen Neuerungen aber auch Hürden dar. Und auch so mancher Jugendliche läuft Gefahr, über den ein oder anderen Fallstrick im Mediennetz zu stolpern.
Wer hier Unterstützung sucht, ist bei der Medienfachberaterin für den Bezirk Oberbayern an der richtigen Stelle.
Michaela Binner - Medienfachberaterin für den Bezirk Oberbayern
Burg Schwaneck, Burgweg 10 / 82049 Pullach im Isartal
Tel.: 089 / 74 41 40 31 / Fax: 089 / 74 41 40 37
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www.medienfachberatung-oberbayern.de
Jahresprogramm 2010 der Medienfachberatung |

Das Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit sieht vor, dass ehrenamtliche Jugendleiter/innen gegenüber ihrem Arbeitgeber bzw. bei Schülern gegenüber der Schule unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub für Aktionen der Jugendarbeit haben. In einem Merkblatt des Bayerischen Jugendrings sind alle Fragen, die im Zusammenhang mit diesem Freistellungsgesetz stehen, sehr übersichtlich dargestellt. Außerdem ist darin auch der genaue Gesetzestext abgedruckt.
BJR-Merkblatt zum Freistellungsgesetz |

Kaum ein Begriff innerhalb der Jugendarbeit ist (zu Unrecht) derart gefürchtet und daher zwangsläufig auch missverstanden wie die “Aufsichtspflicht”.
Die Rechtsanwälte Stefan Obermeier und Markus Laymann haben zu dem Thema eine umfangreiche und sehr interessante Homepage erstellt. Außerdem bieten sie zu allen Rechtsfragen rund um die Jugendarbeit spannende und praxisnahe Vorträge an.
www.Aufsichtspflicht.de |


Die Kommunale Jugendarbeit hat unter www.jugendinfocenter.de eine umfangreiche Sammlung an Informationen für Jugendliche und ihre Eltern angelegt. Dort werden von A wie AuPair bis Z wie Zivildienst alle wichtigen Fragen kompetent beantwortet. Reinschauen lohnt sich.
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Auch im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit kann es zu sexueller Gewalt in Form von Übergriffen, Belästigungen und sexuellem Missbrauch kommen.
Ein von dem Projekt "praetect" des Bayerischen Jugendrings zusammengestelltes Handout informiert kurz und übersichtlich darüber, was unter sexueller Gewalt zu verstehen ist, wer die Täter und Opfer sein können und was zu beachten ist, wenn sich Dir ein Kind oder ein/e Jugendliche/r wegen eines aktuellen Vorfalls anvertraut.
Praetect - Infoblatt zum Thema Sexualisierte Gewalt in der Jugendarbeit |

Das Bayerische Staatsministerium für Finanzen hat ein Merkblatt zu Zahlungen für ehrenamtliche Tätigkeiten heraus gebracht.
Dieses Merkblatt soll sowohl den ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen, als auch den steuerbegünstigten Körperschaften einen Überblick über die neugeschaffene Ehrenamtspauschale geben.
Mit der Ehrenamtspauschale werden Einnahmen aus nebenberuflichen gemeinnützigen Tätigkeiten für steuerbegünstigte Körperschaften beim Empfänger bis zu einem Betrag von 500 Euro im Jahr steuerfrei gestellt.
Merkblatt Ehrenamtspauschale |
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