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Wir sind ein freiwilliger Zusammenschluss von Jugendorganisationen, die im Landkreis Weilheim-Schongau aktiv Jugendarbeit betreiben.
Wir sind sehr daran interessiert, neue bzw. noch nicht im Kreisjugendring befindliche Jugendorganisationen aufzunehmen. Die Mitgliedschaft im Kreisjugendring bringt Eurer Jugendorganisation eine Reihe von Vorteilen.
Die Mitgliedschaft im Kreisjugendring erlangen Jugendorganisationen nach einem der beiden folgenden Verfahren:
Feststellung des Vertretungsrechts (Vereinfachtes Verfahren):
Gilt für (neue) Jugendgruppen, die zu einer Jugendorganisation gehören, die bereits Mitglied im Bayerischen Jugendring ist (z.B. eine neue Ortsgruppe der Bayerischen Sportjugend, der katholischen Jugend oder des Jugendrotkreuz ...).
Übersicht über die Mitgliedsorganisationen des Bayerischen Jugendrings
Antrag auf Feststellung des Vertretungsrechts
Neuaufnahme
Gilt für Jugendorganisationen, die noch nicht im Bayerischen Jugendring vertreten sind
(z.B. neue örtliche Jugendgruppen).
Antrag auf Neuaufnahme
Das folgende Dokument gibt einen Überblick über den Unterschied zwischen der "Feststellung des Vertretungsrechts" und einer "Neuaufnahme":
Unterschied zwischen Feststellung des Vertretungsrechts und Neuaufnahme
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