Home
Dienstag, 7. Februar 2012
Hauptmenü
Homepage zu Favoriten
Als Startseite

KJR Geschäftsstelle

Pütrichstraße 5
82362 Weilheim
Tel. 0881 - 3183
Fax 0881 - 637 413
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, du musst Javascript aktivieren, damit du sie sehen kannst

Öffnungszeiten

Mo 13.30 - 16.00 Uhr
Di 08.30 - 12.00 Uhr
Mi geschlossen
Do 13.30 - 17.00 Uhr
Fr 08.30 - 12.00 Uhr


Unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Spende


Wir sind dabei



Kreisjugendring is powerd by




Der Strom für unsere
Geschäftsstelle und für
unsere Einrichtungen ist
CO2- und atomstrom-frei.


Jugendherbergsausweise




Unser Versicherungspartner



Drucken E-Mail

Bildtext

Wir sind ein freiwilliger Zusammenschluss von Jugendorganisationen, die im Landkreis Weilheim-Schongau aktiv Jugendarbeit betreiben.

Wir sind sehr daran interessiert, neue bzw. noch nicht im Kreisjugendring befindliche Jugendorganisationen aufzunehmen. Die Mitgliedschaft im Kreisjugendring bringt Eurer Jugendorganisation eine Reihe von Vorteilen.

 

 

 

 

Die Mitgliedschaft im Kreisjugendring erlangen Jugendorganisationen nach einem der beiden folgenden Verfahren:

Feststellung des Vertretungsrechts (Vereinfachtes Verfahren):

Gilt für (neue) Jugendgruppen, die zu einer Jugendorganisation gehören, die bereits Mitglied im Bayerischen Jugendring ist (z.B. eine neue Ortsgruppe der Bayerischen Sportjugend, der katholischen Jugend oder des Jugendrotkreuz ...).

Übersicht über die Mitgliedsorganisationen des Bayerischen Jugendrings

Antrag auf Feststellung des Vertretungsrechts

 

 

Neuaufnahme

Gilt für Jugendorganisationen, die noch nicht im Bayerischen Jugendring vertreten sind
(z.B. neue örtliche Jugendgruppen).

 

Antrag auf Neuaufnahme

 

 


 

Das folgende Dokument gibt einen Überblick über den Unterschied zwischen der "Feststellung des Vertretungsrechts" und einer "Neuaufnahme":

 

Unterschied zwischen Feststellung des Vertretungsrechts und Neuaufnahme