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Sonntag, 1. August 2010
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KJR Geschäftsstelle

Pütrichstraße 5
82362 Weilheim
Tel. 0881 - 3183
Fax 0881 - 637 413
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Öffnungszeiten

Mo 13.30 - 16.00 Uhr
Di 08.30 - 12.00 Uhr
Mi geschlossen
Do 13.30 - 17.00 Uhr
Fr 08.30 - 12.00 Uhr


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Die Vollversammlung ist unser wichtigstes Beschlussgremium. Auf der Vollversammlung wird der Charakter des Kreisjugendrins als freiwilliger Zusammenschluss aller Jugendorganisationen offensichtlich. Hier kommen die Delegierten unserer Mitgliedsverbände zusammen, um Einmütigkeit die gemeinsamen Aufgaben der Jugendarbeit im Landkreis durchzuführen. Notwendige Auseinadersetzungen werden in offener Weise unter Achtung der Überzeugung und der Ehre des anderen geführt.

Die Zusammensetzung (§ 10), die Aufgaben (§11) und die Einberufung und Beschlussfassung (§12) der Vollversammlung ist in der Satzung des Bayerischen Jugendrings festgelegt.

Hier finden Sie die Protokolle unserer Vollversammlungen.

Hier das wichtigste über die Vollversammlung im Überblick:

 


Zusammensetzung der Vollversammlung:

allgemein gilt:

Ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern wird angestrebt.
Jeder Delegierte darf maximal in zwei Jugendringen stimmberechtigtes Mitglied sein.
Die Delegierten werden nach den Organisationsstatuten ihres Verbandes gewählt.

Stimmberechtigte Mitglieder

a) je zwei Delegierte der im Landkreis vertretenen und tätigen Jugendverbände. Jugendverbände mit nur einer Jugendgruppe im Landkreis haben einen Delegierten.

b) je vier Delegierte der im Hauptausschuss des BJR mit zwei Sitzen vertretenen Jugendverbände. (bei zwei bzw. drei Gruppen im Landkreis sind es zwei Delegierte, bei einer Jugendgruppe im Landkreis ein Delegierter)

c) je ein Delegierter der Jugendgemeinschaften

d) zwei gewählte Jugendsprecher offener Jugendeinrichtungen

 

Die Zusammensetzung unserer Vollversammlung kann man dem Delegiertenverzeichnis entnehmen.

Delegiertenverzeichnis

Mitglieder ohne Stimmrecht

a) Mitglieder des Vorstandes (soweit sie nicht Delegierte sind)

b) zwei Schülersprecher/innen aus verschiedenen Schularten

c) Vertreter von Jugendorganisationen die einen Aufnahmeantrag gestellt haben

d) Kreisjugendpfleger

e) Bis zu vier Einzelpersönlichkeiten

 

Gäste mit Rederecht

a) Vertreter des Kreistages

b) Vertreter der Behörden, die sich mit Jugendarbeit befassen (Amt für Jugend und Familie)

c) weitere Gäste des Vorstands

 


 

 

Aufgaben der Vollversammlung

zu den Aufgaben der Vollversammlung gehören u.a.:

  • Festlegung der Arbeitsplanung
  • Etwicklung von Grundsätzen
  • Entscheidung über Schwerpunkte
  • Stellungnahme zu jugendpolitischen Fragen
  • Wahl und jährliche Entlastung des Vorstands
  • Wahl der Rechnungsprüfer
  • Berufung der Einzelpersönlichkeiten
  • Empfehlungen für die Aufnahme und den Ausschluss von Jugendorganisationen
  • Feststellung des Vertretungsrechts von Jugendorganisationen
  • Beschluss des Haushalts
  • Beschluss der Förderrichtlinien
  • Entgegennahme der Jahresrechnung und des Revisionsberichtes
  • Beschluss über die Übernahme von Betriebsträgerschaften und von kommunalen Aufgaben

 


 

Einberufung und Beschlussfassung der Vollversammlung

  • Mindestens zwei Vollversammlungen pro Jahr (in der Regel im Mai und November)
  • Einberufung erfolgt durch den Vorstand (mindestens vier Wochen vorher)
  • Außerordentliche Sitzungen auf Verlangen des Vorstands, bzw. 1/3 der Delegierten
  • Beschlussfähig, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist

 

 

 


 

Protokolle unserer Vollversammlungen

2008 Herbstvollversammlung

2008 Frühjahrsvollversammlung

2007 Herbstvollversammlung

2007 Frühjahrsvollversammlung