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Der Kreisjugendring Weilheim-Schongau ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Jugendorganisationen aus dem Landkreis Weilheim-Schongau.
Er wurde im Jahre 1946 gegründet und hat seinen Sitz in Weilheim. Zurzeit gehören dem Kreisjugendring ca. 30 Jugendorganisationen an.
Unsere Mitgliedsverbände entsenden ihre Delegierten zu unseren Vollversammlungen, die in der Regel zwei Mal pro Jahr im Frühjahr und im Herbst stattfinden.
Die Vollversammlung ist das wichtigste Beschlussorgan des Kreisjugendrings. Es legt die Richtlinien und Grundsätze unserer Arbeit fest, beschließt über den Haushalt und wählt alle zwei Jahre einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden und einen Vorstand mit zurzeit fünf Beisitzern.
Der Vorsitzende vertritt den Kreisjugendring nach innen und außen und trägt die Gesamtverantwortung für die Arbeit des Vorstandes und der Geschäftsstelle.
Der Vorstand trifft sich ca. alle vier bis sechs Wochen. Er ist für die Aufgabenerledigung des Kreisjugendrings nach der Satzung, Geschäftsordnung und den Beschlüssen der Vollversammlung verantwortlich.
Als freier Träger der Jugendhilfe wurden wir vom Landkreis Weilheim-Schongau per Grundlagen- und Delegationsvertrag mit der Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit beauftragt. Zur Erfüllung dieser Aufgaben stellt uns der Landkreis ein jährliches Budget und einen Diplom Sozialpädagogen für die Geschäftsführung bereit.
In Bayern gibt es in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt einen Kreis- bzw. Stadtjugendring. Auf Bezirksebene gibt es insgesamt sieben Bezirksjugendringe. Sie alle sind Gliederungen des Bayerischen Jugendrings.
Der Bayerische Jugendring ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er übernimmt hoheitliche Aufgaben des Landes Bayern im Bereich der Jugendarbeit.
Rechtliche Grundlagen
Struktur unserer Gremien

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