Der Kreisjugendring fördert die Durchführung von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen für Jugendleiter/innen durch unsere Mitgliedsverbände. Pro Kalenderjahr werden insgesamt fünf Maßnahmen pauschal (ohne Nachweis von Rechnungsbelegen) mit jeweils 200 € gefördert. Der Antrag ist spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme auf dem Formblatt des KJR zu stellen.
Voraussetzungen für eine Förderung sind:
1. mindestens 3 Arbeitsstunden a 60 Minuten
2. Veranstaltungsort im Landkreis bzw. in einem Nachbarlandkreis
3. Der Antragsteller sorgt für eine/n quallifizierte/n Referent/in und für geeignete Räumlichkeiten.
4. Die Maßnahme richtet sich explizit an Jugendgruppenleiter/innen.
5. Die Themen der Maßnahme sind für Jugendleiter/innen von allgemeinem Interesse.
Rein verbandsspezifische Maßnahmen werden nicht gefördert.
6. Die Maßnahme steht auch Jugendleiter/innen aus anderen Jugendverbänden offen.
7. Die Maßnahme wird auf der Homepage des Kreisjugendrings veröffentlicht.
8. In eigenen Veranstaltungshinweisen wird auf die Zusammenarbeit mit dem KJR hingewiesen.
9. Der KJR wird eingeladen und bekommt die Möglichkeit, sich kurz vorzustellen.
Zuschussrichtlinien
Zuschussantrag