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Als örtlicher öffentlicher Träger der Jugendhilfe fördert der Landkreis Weilheim-Schongau die Arbeit der Jugendverbände mit zurzeit jährlich 40.000 €. Die gesetzliche Grundlage für diese Förderung findet sich in den §§ 12 und 74 des KJHG (Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz)
Per Grundlagen- und Delegationsvertrag hat der Landkreis diesen gesetzlichen Auftrag an den Kreisjugendring Weilheim-Schongau delegiert.
Gemeinsam mit unseren Mitgliedsverbänden und der Kommunalen Jugendarbeit wurden die folgenden Zuschusstöpfe gebildet:
Gefördert werden Fahrten- und Freizeiten von Jugendgruppen unserer Mitgliedsverbände. Im Jahr 2010 beträgt der Fördersatz 2,60 € pro Teilnehmer/Betreuer und Übernachtung. Jugendleiter mit einer gültigen Jugendleitercard erhalten den 3-fachen Förderbetrag (7,80 €).
Voraussetzung für die Förderung von Freizeitmaßnahmen:
- Die antragstellende Jugendorganisation wurde uns im Rahmen der Bestandserhebung von der Kreisjugendleitung des Jugendverbandes gemeldet.
- Die Veranstaltungsdauer beträgt mindestens zwei Übernachtungen.
- An der Veranstaltung haben mindestens neun Teilnehmer im Alter von 6 bis 21 Jahren teilgenommen.
- Die Veranstaltung wurde von mindestens zwei geeigneten Betreuern geleitet - pro angefangene neun Teilnehmer ist ein weiterer Betreuer erforderlich.
Dem Antrag ist die Ausschreibung/Einladung zu der Veranstaltung, ein Kurzbericht/Ablaufplan und eine Teilnehmerliste beizulegen.
Diese und alle weiteren Fördervoraussetzungen finden Sie hier:
Antragsformular und Richtlinien für die Förderung von Freizeitmaßnahmen
Wir fördern Veranstaltungen und Projekte unserer Mitgliedsverbände, die über die reguläre Jugendarbeit des jeweiligen Antragstellers hinaus reichen. Die Veranstaltungen müssen ein großes öffentliches Interesse finden und auch Kindern und Jugendlichen offen stehen, die nicht Mitglieder des Antragstellers sind.
Antragsformular Veranstaltungen
Antragsformular Projekte

Jugendleiter/innen aus dem Landkreis Weilheim-Schongau, die im Besitz einer gültigen Jugendleitercard (JULEICA) sind, erhalten auf Antrag für die Teilnahme an einer Jugendleiteraus- oder weiterbildung pro Kalenderjahr einmalig eine Förderung in Höhe von 40 €. Das Antragsformular und die Förderrichtlinien können hier herunter geladen werden. Aus den Förderrichtlinien geht hervor, welche Anforderungen an die Jugendleiteraus- und -weiterbildung gestellt werden.
Antrag und Richtlinien für die Förderung der Teilnahme an Jugendleierbildungsveranstaltungen
Die Mitgliedsverbände des Kreisjugendrings erhalten eine jährliche Grundförderung für Ihre organisatorischen Aufgaben auf Kreisebene. Dazu gehören z.B. die Teilnahme an den Vollversammlungen des Kreisjugendrings, die Abgabe einer jährlichen Bestandserhebung, die Durchführung von Treffen der Jugendleiter auf Kreisebene oder Kosten für Telefon, Homepage, Büromaterial ...
Die Kreisjugendleiter unserer Mitgliedsverbände erhalten dazu unaufgefordert im Herbst die Antragsunterlagen zugesandt. Abgabetermin ist jeweils Anfang Dezember.
Die Höhe der Grundförderung richtet sich nach der Zahl der Jugendleiter mit gültiger JULEICA, nach der Anzahl von Gemeinden, in denen der Jugendverband aktiv ist und nach der Regelmäßigkeit der Teilnahme an den Vollversammlungen des Kreisjugendrings.
Förderrichtlinien für die Grundförderung

Jugendgruppen unserer Mitgliedsverbände, die ohne eigenes Verschulden in eine existenzbedrohende Situation geraten sind, können sich mit der Bitte um Hilfe an den Vorstand des Kreisjugendrings wenden.
Förderrichtlinien Notlagen

Im Namen unserer Mitgliedsverbände bedanken wir uns sehr herzlich beim Landkreis Weilheim-Schongau für die zuverlässige Förderung der Arbeit der Jugendverbände. Wir versichern, dass die in der Jugendarbeit eingesetzten Steuergelder sehr gut angelegt sind.
Ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit ist nicht bezahlbar ... aber förderbar.
Jeder investierte Euro in die Jugendarbeit ist auch eine Investition in die Qualität und Zukunft unserer Kommunen
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