Welche Voraussetzungen muss man für die JULEICA erfüllen?

  • ehrenamtlich* in der Jugendarbeit aktiv
    (i.S.d. § 73 SGB VIII / Kinder- und Jugendhilfegesetz)

  • mindestens 16 Jahre alt

  • nach festgelegten Standards qualifiziert
    (z.B. erfolgreiche Teilnahme an einem Jugendleitergrundkurs und einer Erste Hilfe Ausbildung

  • Die Ausbildung umfasst mindestens 30 Zeitstunden (entspricht 40 Schulungseinheiten) und einen

  • Erste Hilfe Kurs (12 Zeitstunden entsprechend 16 Schulungseinheiten)

  • Für die Verlängerung der Karte ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen mit insgesamt mindestens 8 Zeitstunden (entspricht 10 Schulungseinheiten) erforderlich!
* = Alle in der Jugendarbeit als Leiter oder Helfer tätige Personen, sofern diese Tätigkeit kontinuierlich über einen längeren Zeitraum und nicht im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses, sondern im Wesentlichen unentgeltlich ausgeübt wird.
Andere – haupt- oder nebenberuflich tätige – Mitarbeiter in der Jugendarbeit können eine JULEICA erhalten, wenn sie in ähnlicher Weise tätig werden, z.B. wiederholt leitende Funktionen bei Ferien- und Erholungsmaßnahmen oder Maßnahmen des internationalen Jugendaustausches übernehmen.

Amtsblatt Juleica Bestimmungen