• Startseite
  • Service-Angebot
  • Zuschüsse
  • Grundförderung

Grundförderung

Die Mitgliedsverbände des Kreisjugendrings erhalten eine jährliche Grundförderung für Ihre organisatorischen Aufgaben auf Kreisebene. Dazu gehören z.B. die Teilnahme an den Vollversammlungen des Kreisjugendrings, die Abgabe einer jährlichen Bestandserhebung, die Durchführung von Treffen der Jugendleiter auf Kreisebene oder Kosten für Telefon, Homepage, Büromaterial ...

Die Kreisjugendleiter unserer Mitgliedsverbände erhalten dazu unaufgefordert im Herbst die Antragsunterlagen zugesandt. Abgabetermin ist jeweils Anfang Dezember.

Die Höhe der Grundförderung richtet sich nach der Zahl der Jugendleiter mit gültiger JULEICA, nach der Anzahl von Gemeinden, in denen der Jugendverband aktiv ist  und nach der Regelmäßigkeit der Teilnahme an den Vollversammlungen des Kreisjugendrings.

Förderrichtlinien für die Grundförderung