Erweiteretes Führungszeugnis für Jugendleiter/innen

Die Umsetzung des § 72a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (=erweitertes Führungszeugnis für Jugendleiter/innen) wirft in der Praxis viele Fragen auf. Der Bayerische Jugendring hat die Häufigsten aufgegriffen und gibt dazu Antworten und Empfehlungen.

FAQs zum erweiterten Führungszeugnis

An gleicher Stelle findet Ihr auch Informationen zu weiteren Rechtsfragen der Jugendarbeit.