Einberufung und Beschlussfassung der Vollversammlung

  • Mindestens zwei Vollversammlungen pro Jahr (in der Regel im Mai und November)
  • Einberufung erfolgt durch den Vorstand (mindestens vier Wochen vorher)
  • Außerordentliche Sitzungen auf Verlangen des Vorstands, bzw. 1/3 der Delegierten
  • Beschlussfähig, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist