Vollversammlung aktuell


Die Herbst-Vollversammlung des KJR Weilheim-Schongau findet am 13.11.2023 ab 18.30 Uhr im Zugspitzsaal des Landratsamtes – Stainhartstraße 7, 82362 Weilheim statt.

Anträge zur Tagesordnung sind bis spätestens 23.10.2023 in Textform an den KJR einzureichen.

Alle Delegierten, wie auch Gäste bitten wir, sich bis zum 08.11.2023 anzumelden: Tel: 0881-3183 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir freuen uns auf rege Teilnahme an unserer Versammlung.

Die Einladung mit endgültiger Tagesordnung gibt es hier zum Download

Alle relevanten Unterlagen werden hier zum Download bereitgestellt.

  1. aktuelles Delegiertenverzeichnis
  2. Meldung einer/eines Ersatzdelegierten
  3. Übersicht über die Teilnahme der Mitgliedsverbände an den Vollversammlungen
  4. Protokoll der Frühjahrsvollversammlung 2023
  5. Teilnehmendenliste der Frühjahrsvollversammlung 2023

 Ab 30.10.2023

  • Jahresprogramm 2024
  • Haushaltsplan 2024
  • Sonstige relevante Unterlagen/Anträge

Unsere Vollversammlung

Die Vollversammlung ist unser wichtigstes Beschlussgremium. Auf der Vollversammlung wird der Charakter des Kreisjugendrins als freiwilliger Zusammenschluss aller Jugendorganisationen offensichtlich. Hier kommen die Delegierten unserer Mitgliedsverbände zusammen, um die gemeinsamen Aufgaben der Jugendarbeit im Landkreis durchzuführen.

Unsere Vollversammlungen finden zwei mal pro Jahr jeweils immer am zweiten Dienstag im Mai und November statt.

 

Das Wichtigste im Überblick

Zusammensetzung der Vollversammlung

Ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern wird angestrebt.
Jeder Delegierte darf maximal in zwei Jugendringen stimmberechtigtes Mitglied sein.
Die Delegierten werden nach den Organisationsstatuten ihres Verbandes gewählt.

 

Aufgaben der Vollversammlung

  • Festlegung der Arbeitsplanung
  • Entwicklung von Grundsätzen
  • Entscheidung über Schwerpunkte
  • Stellungnahme zu jugendpolitischen Fragen
  • Wahl und jährliche Entlastung des Vorstands
  • Wahl der Rechnungsprüfer:innen
  • Berufung der Einzelpersönlichkeiten
  • Empfehlungen für die Aufnahme und den Ausschluss von Jugendorganisationen
  • Feststellung des Vertretungsrechts von Jugendorganisationen
  • Beschluss des Haushalts
  • Beschluss der Förderrichtlinien
  • Entgegennahme der Jahresrechnung und des Revisionsberichtes
  • Beschluss über die Übernahme von Betriebsträgerschaften und von kommunalen Aufgaben

Einberufung und Beschlussfassung der Vollversammlung

  • Mindestens zwei Vollversammlungen pro Jahr (in der Regel im Mai und November)
  • Einberufung erfolgt durch den Vorstand (mindestens vier Wochen vorher)
  • Außerordentliche Sitzungen auf Verlangen des Vorstands, bzw. 1/3 der Delegierten
  • Beschlussfähig, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist