Das Wichtigste im Überblick
Ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern wird angestrebt.
Jeder Delegierte darf maximal in zwei Jugendringen stimmberechtigtes Mitglied sein.
Die Delegierten werden nach den Organisationsstatuten ihres Verbandes gewählt.
Stimmberechtigte Mitglieder
- je zwei Delegierte der im Landkreis vertretenen und tätigen Jugendverbände. Jugendverbände mit nur einer Jugendgruppe im Landkreis haben einen Delegierten.
- je vier Delegierte der im Hauptausschuss des BJR mit zwei Sitzen vertretenen Jugendverbände. (bei zwei bzw. drei Gruppen im Landkreis sind es zwei Delegierte, bei einer Jugendgruppe im Landkreis ein Delegierter)
- je ein Delegierter der Jugendgemeinschaften
- zwei gewählte Jugendsprecher offener Jugendeinrichtungen
Mitglieder ohne Stimmrecht
- Mitglieder des Vorstandes (soweit sie nicht Delegierte sind)
- zwei Schülersprecher/innen aus verschiedenen Schularten
- Vertreter von Jugendorganisationen die einen Aufnahmeantrag gestellt haben
- Kreisjugendpfleger
- Bis zu vier Einzelpersönlichkeiten
Gaste mit Rederecht
- Vertreter:innen des Kreistages
- Vertreter:innen der Behörden, die sich mit Jugendarbeit befassen (Amt für Jugend und Familie)
- weitere Gäste des Vorstands
Aufgaben der Vollversammlung
- Festlegung der Arbeitsplanung
- Entwicklung von Grundsätzen
- Entscheidung über Schwerpunkte
- Stellungnahme zu jugendpolitischen Fragen
- Wahl und jährliche Entlastung des Vorstands
- Wahl der Rechnungsprüfer:innen
- Berufung der Einzelpersönlichkeiten
- Empfehlungen für die Aufnahme und den Ausschluss von Jugendorganisationen
- Feststellung des Vertretungsrechts von Jugendorganisationen
- Beschluss des Haushalts
- Beschluss der Förderrichtlinien
- Entgegennahme der Jahresrechnung und des Revisionsberichtes
- Beschluss über die Übernahme von Betriebsträgerschaften und von kommunalen Aufgaben