• Startseite
  • Service-Angebot
  • Zuschüsse
  • Aktivierungskampagne

Aktivierungskampagne

Aktivierungskampagne 2022 – KJR Weilheim-Schongau

Allgemein

Im Rahmen des Konzepts zur außerschulischen Unterstützung von Kindern  und Jugendlichen in der Corona-Pandemie des Bayerischen  Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales ist der BJR  beauftragt, Maßnahmen zu entwickeln, die Perspektiven für Jugendliche  schafft, die Partizipation junger Menschen stärkt und Jugendarbeit  unterstützt. Diese Aufgabe wurde an uns als Kreisjugendring Weilheim-Schongau für  den Landkreis Weilheim-Schongau weitergereicht.

Die Kampagne soll der durch die Corona-Pandemie verursachten Isolation und Passivität junger Menschen sowie dem Frust und der  Erschöpfung vieler Mitarbeitender in der Jugendarbeit entgegenwirken.  Hauptziel soll dabei sein, junge Menschen und Mitarbeitende der Jugendarbeit (wieder) neu für die Angebote der Jugendarbeit vor Ort zu gewinnen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Jugendgruppen, die Mitglied im Kreisjugendring Weilheim-Schongau sind, sowie Einrichtungen der offenen Jugendarbeit und die kommunale Jugendarbeit. Darüber hinaus sind auch Jugendgruppen förderfähig, die nicht Mitgliedsverband sind, aber ein Mindestmaß an Qualifikation in der Leitung und Führung vorweisen können und die im Landkreis Weilheim-Schongau ansässig sind.

Pro Jugendgruppe kann ein Antrag bewilligt werden. Insgesamt dürfen (Dach-)verbände mit mehreren Gruppen maximal so viele Anträge stellen, wie sie Delegationen in der Vollversammlung des KJR Weilheim-Schongau inne haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, um sie (wieder) für die Jugendarbeit zu gewinnen. Die Veranstaltung/das Projekt muss bis 30.11.2022 stattgefunden haben. Die Interessensbekundung soll mindestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim KJR Weilheim-Schongau eingegangen sein. Alle Abrechnungsunterlagen müssen dem Kreisjugendring spätestens 4 Wochen nach Veranstaltungsende, aber nicht später als 15.12.2022 vorliegen.

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Pro Projekt/Veranstaltung einer Jugendgruppe eines Mitgliedsverbands können maximal 500 Euro beantragt werden (abhängig der Teilnehmendenzahl). Höhere Zuschüsse sind bei Kooperationen mehrerer Verbände bzw. Gruppen oder mit hohem Innovationscharakter im Einzelfall möglich.

Über die Höhe der finanziellen Unterstützung entscheidet ein Gremium aus ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder:innen und Mitarbeiter:innen des KJR im Einzelfall. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Unterstützung.

 Die Abwicklung

Vereine, Verbände und Jugendgruppen können mit dem KJR eine Kooperationsvereinbarung abschließen und eine finanzielle Unterstützung für Veranstaltungen der Kinder-und Jugendarbeit erhalten!

Bis wann soll ich meine Anfrage einreichen?

Wir empfehlen, Kooperationsanfragen zeitnah einzureichen. Bei der Vergabe wird der zeitliche Eingang berücksichtigt, ist aber kein ausschließliches Kriterium für die Vergabe der Aktivierungsgelder.

Was muss ich tun?

  1. Interessensbekundung ausfüllen und absenden. 

  2. Kooperationsvereinbarung mit KJR abschließen

  3. Veranstaltung durchführen und Hinweis auf Förderung verwenden.

  4. Verwendungsnachweis einreichen (Sachbericht, TN-Liste, Liste VIP-Gäste, Aufstellung der Ausgaben => mehr Informationen siehe Kooperationsvereinbarung)

  5. Der KJR überweist das tatsächlich entstandene Defizit, bis max. die Höhe des zugesagten Unterstützungsbetrags

Was noch zu sagen wäre

Maßnahmen und Veranstaltungen dürfen im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit Freizeitmaßnahmen stehen, die beispielsweise die übliche KJR-Förderung pro Nacht und Teilnehmer:in gefördert wird. Für die Mittel der Aktivierungskampagne ist es allerdings notwendig, dass die zu fördernde Aktion klar abgrenzbar ist (Beispiel: zusätzlicher Besuch eines Museums im Rahmen einer Freizeit -> zeitlich klar definiert, zusätzliche Eintrittsgelder).

 

Richtlinie/FAQ zur Aktivierungskampagne 

Link zur Interessensbekundung

Kooperationsvertrag(PDF) Word

 

 

Anlagen: